Beratung nach systemtherapeutischen Ansätzen
Das Erstgespräch ist für die ersten 30 Minuten kostenfrei. Falls das Gespräch mehr Zeit (bis zu 60 Minuten) in Anspruch nimmt wird ein Honorar von 10,00€ fällig. In diesem Gespräch geht es vorrangig um ein gegenseitiges Kennenlernen und um Ihr Beratungsanliegen.
Das Honorar für die weiterführende psychosoziale Beratung beträgt für je 60 Minuten 60,00€
Nicht abgesagte Termine müssen berechnet werden. Bei Verhinderung müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor Stattfinden abgesagt werden, damit die Kosten für die geplante Zeit nicht anfallen. (Diese Zeit brauche ich, um den Termin anderweitig zu vergeben.)
Video-, Telefon- oder Skype-Beratung nach systemtherapeutischen Ansätzen
Das telefonische Erstgespräch dient zur Klärung, ob Ihr Anliegen sich für eine mediengestützte Beratung eignet. Dieses Gespräch soll nicht länger als 15 Minuten dauern und ist in diesem Rahmen kostenfrei. Die weitere Beratung via Skype wird pro angefangene 30 Minuten mit 30,00€ berechnet. Die Länge der Beratungseinheiten wird im Erstgespräch vereinbart.
Nicht abgesagte Termine müssen berechnet werden. Bei Verhinderung müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor Stattfinden abgesagt werden, damit die Kosten für die geplante Zeit nicht anfallen. (Diese Zeit brauche ich, um den Termin anderweitig zu vergeben.)
Eine Rechnung erstelle ich Ihnen gern und sende Sie Ihnen per Post oder E-Mail auf Anfrage zu.
Supervision nach systemtherapeutischen Ansätzen
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenfrei, soweit die Anfahrweg nicht mehr als 30 km vom Betriebsstandort flec-Braunschweig beträgt. Bei Entfernungen zwischen 30 und 70 km werden Kilometerpauschalen von 0,35€ pro km für An- und Abfahrt berechnet. Bei weitere Entfernungen sprechen Sie mich bitte an.
Kommt es im Anschluss an das Erstgespräch zu einem Kontrakt werden in der Regel drei probatorische Sitzungen vereinbart. Diese werden mit 120,-€ pro 60 Minuten bzw. 180,-€ pro 90 Minuten berechnet, soweit der Anfahrweg nicht weiter als 30 km ist. Bei weiteren Anfahrwegentfernungen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei dem Erstgespräch.
Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird ein weiterführender Kontrakt geschlossen, bei dem die gleichen Kosten wie bei den probatorischen Sitzungen fällig werden.
Nicht abgesagte Termine müssen berechnet werden. Bei Verhinderung müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor Stattfinden abgesagt werden, damit die Kosten für die geplante Zeit nicht anfallen. (Diese Zeit brauche ich, um den Termin anderweitig zu vergeben.)